Mailabo der LEV

Liebe Eltern, werte Bildungsinteressierte,

als Landeselternsprecher der Thüringer Gemeinschaftsschule  haben wir,  Ende Januar,  bei einer Fachtagung des Bundeselternrats einige gelungene Beispiele der Thüringer Gemeinschaftsschulen vorstellen und uns mit Gemeinschaftsschulen in anderen Bundesländern vernetzten können.

Derzeit gibt es im Freistaat Thüringen bereits 46 Gemeinschaftsschulen.  Dies sind 13 Schulen mehr als im Vorjahr. Diesen positiven Trend begrüßen wir ausdrücklich, möchten jedoch daran erinnern, dass  der Ausbau der Gemeinschaftsschulen nur gelingen kann, wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind.  Hier muss der Grundsatz gelten „Qualität vor Quantität“. Deshalb haben wir für unsere zweijährige Legislatur  unseren Arbeitsschwerpunkt auf folgende  Themen  gelegt:

·         Ganztagsbeschulung

Dazu starteten wir im März eine Umfrage in den einzelnen Schulamtsbezirken.   Das Ergebnis der Umfrage bestätigte die Wichtigkeit unseres Arbeitsschwerpunktes.70 % der befragten Schulgemeinschaften wünschen  sich den Ausbau des Ganztagsschulangebotes. Dabei  favorisierten die Eltern das teilgebundene Ganztagskonzept. Das große Ziel der Ganztagsschule ist die „Individuelle Förderung“ der Schüler und Schülerinnen. Dieses Ziel ist  für die Ganztagsschulen nur zu realisieren, wenn sich Schulen als Organisationsform öffnen, um interprofessionelle Kooperationen zu ermöglichen. Dies ist  mit einer erhöhten personellen Ressource verbunden, die letztendlich einen zusätzlichen Einsatz monetärer Mittel erfordert. Die Frage einer guten Ganztagsbeschulung ist, vor dem Hintergrund der zukünftigen Kommunalisierungsstatus der Horte, sehr aktuell.

·         Eine gerechte Inklusionsdebatte: Verbesserung der Förderung von Schülern mit pädagogischer Förderbedarf

Die Umfrage bestätige, dass es zu  der Frage der unterschiedlichen Förderbedarfszuweisung große Unsicherheiten gibt. Vielen Eltern ist der Unterschied zwischen sonderpädagogischen und pädagogischen Förderbedarf nicht bewusst. Schüler mit Legasthenie, Dyslexie, oder Dyskalkulie haben kein Recht auf ein sonderpädagogisches Gutachten.  Somit ist die Unterstützung der betroffenen Schülern und Schülerinnen durch eine sonderpädagogische Fachkraft nicht gegeben. Zwar ist bei einer LRS die Gewährung des Nachteilsausgleichs für den entsprechenden Schüler oft ausreichend. Jedoch sind schwere Störungen wie Dyslexie und Agrafie oft nur das Symptom für verschiedene Wahrnehmungsstörungen.  Diese Kinder sollte eine professionelle sonderpädagogisch Betreuung nicht verwehrt werden.  Die willkürliche Einteilung der Schüler in Gruppen mit pädagogischen und sonderpädagogischen Förderbereich sollte dringend nachgebessert werden, da die Unfähigkeit zu schreiben und zu lesen ein elementares Hindernis zur Teilhabe an der Wissensgesellschaft darstellt.

Claudia Martins Cavaco

Landeselternsprecherin TGS