Pressemitteilung der Landeselternvertretung zum inklusiven Schulgesetz:

Download: PM inklusives Schulgesetz

Gut gemeint ist der ärgste Feind von gut gemacht.


In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines inklusiven Schulgesetzes hält die Landeselternvertretung an den gemeinsam mit dem Thüringer Lehrerverband gesteckten Bedingungen fest.

Unabdingbare Voraussetzung für ein Gelingen von Inklusion ist die vom Kind gedachte umfassende und gleichberechtigte Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Dies kann nur gelingen, wenn dafür die Rahmenbedingungen in Schule erfüllt sind. Die tatsächlichen Verhältnisse an vielen staatlichen Thüringer Schulen sprechen eindeutig dagegen und werden weder den gegenwärtigen noch den künftigen Anforderungen an gemeinsamen Unterricht gerecht.

Ein inklusives Thüringer Schulgesetz spiegelte so lediglich eine politische Wunschvorstellung wider, die in der heutigen wie der kommenden Lebenswirklichkeit kein adäquates Abbild findet. Es liefe Gefahr, eine leere Regelungshülle zu sein. Die sich daraus entwickelnden Problemfelder drohten zu Lasten der Regelungsadressaten, nämlich Schülern, Lehrern und Eltern ausgetragen zu werden. Ablehnung wäre die Konsequenz, sagt Stefan Nüssle, Landeselternsprecher der Förderschulen.

Wir halten an der Anerkennung eines uneingeschränkten Elternwillens und der Beachtung des Kindswohls fest. Der Elternwille entscheidet über Lernort und Schulform. Förderzentren müssen deshalb auch weiterhin dauerhafte Beschulungsorte für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bleiben.
Für den gemeinsamen Unterricht sind Qualitätskriterien klar und verbindlich zu definieren, die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen sicherzustellen, geeignete Weiterbildungsangebote für Lehrer im gemeinsamen Unterricht zur Verfügung zu stellen und eine umfassende Vernetzung von Lehrern, Sonderpädagogen und Schulsozialarbeitern zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund sei daran erinnert, dass die Thüringer Raumprogrammempfehlungen für Schule nunmehr 20 Jahre alt sind und einer dringenden Überarbeitung bedürfen. Die Fixierung auf ein Inklusives Thüringer Schulgesetz wird den Rechten von Menschen mit Behinderungen in keiner Weise gerecht.

Für uns gilt: Erst die Voraussetzung und dann die Beschulung.

Aus Sicht der Landeselternvertretung fehlen bereits jetzt ca.  2.500 Lehrerinnen und Lehrer und in den kommenden fünf Jahren wird sich diese Lücke mindestens um weitere 2.500 Stellen vergrößern. Diese Lücken sind zwingend zu schließen und damit die jährlichen alters- und krankheitsbedingten Abgänge vollständig zu kompensieren.

Als wenig hilfreich erweist sich die erst kürzlich entfachte Debatte über Schulstrukturen, vor allem im ländlichen Bereich. Gemeinsamer Unterricht kann nicht gelingen, wenn noch nicht einmal Klarheit über Strukturen herrscht.

Es gilt die alte Weisheit:
Wenn keine Einigkeit über das Grundsätzliche besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu machen.