In der »Bundesnotbremse« ist festgelegt, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Öffentlichen Nahverkehr FFP2-Maske zu tragen haben. Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler.
Bisher wurde in Thüringen auf eine Pflicht für Kinder unter 12 Jahre verzichtet.
Die Landeselternvertretung forderte ein schnelle Nachbesserung des Bundesgesetzes und eine klare Regelung für Thüringen.
Kinder ohne FFP2-Maske dürfen nicht vom Schülertransport ausgeschlossen werden.