Als unabhängige Instanz wurde im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Ombudsrat Inklusion eingerichtet. Geleitet wird dieser vom Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung. Insbesondere Eltern können sich an diese Instanz wenden, wenn es im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf weiterlesen …
