Als unabhängige Instanz wurde im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Ombudsrat Inklusion eingerichtet.
Geleitet wird dieser vom Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung.
Insbesondere Eltern können sich an diese Instanz wenden, wenn es im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Meinungsunterschiede gibt.
Aufgabe des Ombudsrats Inklusion ist es, im Einzelfall die Einhaltung rechtlicher Grundlagen und Vorgaben im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf als unabhängiges Gremium zu prüfen, Handlungsmöglichkeiten und Unterstützung aufzuzeigen und eine entsprechende Empfehlung für den konkreten Fall auszusprechen.
Der Ombudsrat Inklusion kann keine vorangegangenen Entscheidungen der Verwaltung aufheben, abändern oder ersetzen.
Es wird keine anwaltliche Rechtsberatung erteilt.
Eine Anfrage bzw. schriftliche Eingabe an den Ombudsrat hemmt nicht den Lauf von Rechtsmittelfristen.
Kontaktdaten der Geschäftsstelle:
Ansprechpartner: Frau Catrin Mosch
Telefon: 0361-3794261
E-Mail: ombudsrat.inklusion@tmbwk.thueringen.de