Unterrichtsausfall im März gesunken

Der Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Thüringer Schulen lag im März bei 6,6 Prozent und hat sich damit im Vergleich zur Erhebung im gleichen Zeitraum des Vorjahres um 1,7 Prozent verringert (Frühjahr 2018: 8,3 Prozent). Der Anteil der Stillarbeit am Unterrichtsausfall beträgt 0,6 Prozent. Vertreten wurden 6,1 Prozent des Unterrichts, knapp die Hälfte davon fachgerecht.

Bildungsminister Helmut Holter: „Das ist ein gutes Signal, die knapp 3.000 Lehrereinstellungen der letzten Jahre sind allmählich spürbar. Unsere Maßnahmen, wie die Wiedereinführung der Verbeamtung, Beschleunigung des Einstellungsverfahrens und die bessere Besoldung für Regelschullehrer, greifen. Gleichzeitig sind auch 6,6 Prozent Unterrichtsausfall immer noch deutlich zu viel. Ich werde alles dafür tun, diesen Wert weiter zu senken. Neben den Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern setze ich auf strukturelle Verbesserungen durch Schulkooperationen. Dafür werden mit dem neuen Schulgesetz die Weichen gestellt.“

Sorgen bereitet nach wie vor der hohe Anteil langzeiterkrankter Lehrkräfte. Auch hier gab es in der Stichwoche im März einen leichten Rückgang auf 5,3 Prozent bzw. 913 Personen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 991 Langzeiterkrankte (5,7 Prozent), im November 2018 wurden 971 langzeiterkrankte Personen gezählt.

Dazu Helmut Holter: „Lehrerinnen und Lehrer erbringen tagtäglich Höchstleistungen. Wir müssen weiter daran arbeiten, Bürokratie und Belastungen zu reduzieren. Es ist aber auch eine Frage gesellschaftlicher Anerkennung für den Lehrerberuf. Da erwarte ich mehr Respekt für die hohe Verantwortung, die mit dem Lehrersein einhergeht.“

Hintergrund:
Der Unterrichtsausfall in Thüringen wird ab diesem Schuljahr mit einer überarbeiteten Methode gemessen, die das Bildungsministerium mit den Bildungsgewerkschaften GEW Thüringen und tlv thüringer lehrerverband sowie der Eltern- und der Schülervertretung gemeinsam erarbeitet hat. Eine entsprechende Arbeitsgruppe hatte mehrere Monate beraten, wie sich die Erhebung gestalten lässt, damit sie aus Sicht aller Akteure ein realistisches Bild der Situation an den Schulen zeichnet. Es wurde sich darauf verständigt, die drei Erhebungswochen pro Schuljahr (Schuljahresbeginn, Herbst, Frühjahr) beizubehalten, um den Schulen keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zuzumuten. Neu ist die gesonderte Erfassung von sogenannter „Stillarbeit“ als Unterrichtsausfall.

https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/aktuell/medienservice/mi/109217/index.aspx