Zeugnisse und Leistungsbewertung in Abschlussklassen (Kurs 12/II bzw. 13/II) sowie Abiturprüfungen

Die Staatssekretärin des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat sich mit folgenden Brief an die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2020 gerichtet:                                                                               

Schließung  der Schulen mit Allgemeinverfügung  vom  13. März 2020 an die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 33 Nr. 1 bis 5 lnfektionsschutzgesetz (lfSG) zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19                                                                                                              

Liebe Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2020,

um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, ergreift die Thürin­ ger Landesregierung derzeit eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehörte auch die Schließung aller Schulen und Kindertagesseinrichtungen  ab Diens­ tag, den 17. März 2020, bis zum Ende der Osterferien.

Aufgrund der ständig neu zu bewertenden Lage und der bevorstehenden Abiturtermine wende ich mich heute an Sie und möchte Ihnen zum aktuellen Stand der Planungen Folgendes mitteilen:

Die Schließung der Schulen wegen der Covid-19-Pandemie hat vor allem Sie als diesjährige Abiturprüflinge  in Thüringen in eine sehr schwierige Lage gebracht. Wenn die Schulen am 20. April 2020, wie es derzeit der Stand der Dinge ist, wieder öffnen, dann hätte bereits am 30. April 2020 die erste Prüfung angestanden. Das können und wollen wir in dieser außerordentlichen Situation Ihnen nicht zumuten.

Der diesjährige Abiturprüfungszeitraum  (Haupttermin) wird aus diesem Grund verlegt.

Angesichts der aktuellen Lage erfolgt noch keine Festlegung neuer Termine, die dann später eventuell noch einmal verschoben werden müssten. Das Ministerium wird in Konsultation mit den Gesundheitsbehörden  und der Kul­tusministerkonferenz  rechtzeitig die neuen Termine für die Abiturprüfungen bekanntgeben.

Da die Gesundheit oberste Priorität besitzt, kann derzeit auch keine Beschulung für Sie als Schülerin und Schüler der Abiturstufe stattfinden . Die Schulschließung umfasst den gesamten Unterricht und alle sonstigen schulischen Veranstaltungen. Möglicherweise sind Kursarbeiten und andere Leistungs­nachweise in die Zeit der Schulschließung an Ihrer Schule ausgefallen und es konnte in einigen Fächern noch keine nachvollziehbare Entscheidung der Zeugnisnote des Kurshalbjahres 12/II bzw. 13/II getroffen werden. Mit der nun beschlossenen Verlegung des Abiturprüfungszeitraums sollen die Schu­len nach Wiederöffnung noch ausstehende Leistungsnachweise aufarbeiten können.

Thüringen wird  nach besten Kräften sicherstellen,  dass Sie eine angemes­ sene Vorbereitungszeit  in der Schule erhalten.

Die Zeugnisausgabe des Qualifikationshalbjahres 12/II bzw. 13/II erfolgt damit nicht am 24. April 2020.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird natürlich da­ rauf achten, dass Ihnen die Möglichkeit zur Aufnahme eines Studiums nach Ihrem Abschluss nicht genommen wird. Hierzu gibt es zudem einen intensi­ven Austausch innerhalb der Kultusministerkonferenz.  Im Übrigen gibt es derzeit auch entsprechende hochschulpolitische Debatten, es wird bereits über andere Modalitäten zur Immatrikulation für das Wintersemester 2020/21 nachgedacht.

Liebe Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs  2020, ich versichere Ihnen, dass wir alles dafür geben, um Regelungen zu schaffen, mit denen für Sie Benachteiligungen durch die jetzige Situation vermieden werden können.

Wir werden sie hierzu weiter informieren.

Bleiben sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Julia Heesen

Staatssekretärin