Verhindern Gesundheitsämter Rückkehr in die Schule?

Thüringer Quarantäneerlass: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/20210910_Thueringer_Quarantaeneerlass.pdf

Für einige Schülerinnen und Schüler war die Freude über den Schuljahresbeginn von kurzer Dauer: Als Kontaktperson zu positiv Getesteten wurden sie unter eine 2-wöchige Quarantäne gestellt. Bei vielen dieser Kinder handelt es sich um Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die ihre Schulen bisher kaum von innen gesehen haben.

Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz wurde letzten Freitag auch in Thüringen eine frühere Rückkehr in die Schule per Quarantäneerlass geregelt.

So sind angeordnete Quarantänen aufzuheben, wenn nach 5 Tagen ein negativer Test beigebracht wird.

Dennoch erreichen die LEV zahlreiche Anfragen von Eltern. Gesundheitsämter bestehen offenbar auf der Einhaltung der angeordneten 14-tägigen Quarantänen und verweigern somit die schnelle Rückkehr der Kinder in die Schule – ein, wie wir finden, äußerst unsensibles Verhalten, denn die Gesundheitsämter werden ihrer Verantwortung nicht gerecht.

Die LEV fordert schnellstens die Umsetzung des Quarantäneerlasses. Die Gesundheitsämter müssen überall reagieren. Schülerinnen und Schülern müssen Möglichkeiten zur Freitestung eingeräumt werden, um umgehend in die Schule zurückkehren zu können. Wir erwarten von den Gesundheitsämtern Augenmaß und Sensibilität im Umgang mit Kindern und Familien