Keine Leistung, kein Geld? – Reizthema Hortgebühren

Die Schulen sind geöffnet, das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass derzeit die Angebote im Schulhort in vielen Schulen eingeschränkt sind. Corona-Auswirkungen wie feste Betreuungsgruppen, krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle beim Personal aber auch die »ganz normalen« Personalengpässe führen dazu, dass die Betreuungszeiten nicht im vollen Umfang gewährleistet werden können.

Wer glaubt, in einem solchen Fall einen Antrag auf wenigstens teilweise Gebührenerstattung stellen zu können, ist jedoch auf dem Holzweg. Ebenso fallen die Hortgebühren auch dann an, wenn ein Kind in Quarantäne ist, was zur Zeit ebenso häufig vorkommt.

Gebühren werden derzeit nur erstattet, wenn Schulhorte über einen längeren Zeitraum flächendeckend geschlossen werden.

Das ist für Eltern unverständlich, die gleichzeitig volle Gebühren zahlen, während sie verkürzt arbeiten müssen, um ihre Kinder zu betreuen.

Die Landeselternvertretung fordert von der Politik eine Lösung:

•     Erstattung anteilig zum tatsächlichen Betreuungsangebot

•     Erstattung monatlich und zeitnah nach Monatsende

•     anteilige Erstattung der Gebühren auch dann, wenn Familien die Betreuungsangebote pandemiebedingt nicht wahrnehmen konnten

Denn die Pandemie richtet sich nun mal nicht nach Verwaltungsvorschriften und Gebührenordnungen.