Auch in diesem Schuljahr besteht wieder die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler die aktuelle Klasse ohne Anrechnung auf die Schullaufbahn wiederholen können.
Anders als in den beiden vergangenen Jahren ist das jedoch nicht mehr nach Ende des Schuljahres möglich.
Um den Schulen mehr Zeit zur Planung zu lassen, wurde der Termin in der diesjährigen Abmilderungsverordnung auf den 15.06. festgelegt. Darum weist die Landeselternvertretung ausdrücklich auf dieses ungewöhnliche Datum mitten im Schuljahr hin.
Obwohl die Schulen in diesem Schuljahr keinen flächendeckenden Lockdown erleben mussten, kam es doch häufig durch Quarantänen und Erkrankungen zu Unterrichtsausfällen. Viele Schülerinnen und Schüler mussten wiederholt von zu Hause lernen. Hinzu kommen die Auswirkungen der beiden vorangegangenen Corona-Schuljahre.
Die Wiederholung eines ganzen Schuljahres will gut durchdacht sein: Während sie für einige ein motivierter Neuanfang sein kann, überwiegen für andere die Nachteile, den gewohnten Klassenverband zu verlassen.
Falls Eltern überlegen, für ihre Kinder die Möglichkeit der freiwilligen Schuljahreswiederholung zu nutzen, empfiehlt die Landeselternvertretung: Beraten Sie sich rechtzeitig mit Klassen- und Fachlehrkräften, Beratungslehrerinnen und -lehrern und besprechen Sie die Situation in der Familie.