In den letzten Tagen wurden auf Bundesebene immer wieder Forderungen laut, Förderzentren seien zurückzubauen und Kinder mit Behinderungen müssten inklusiv in Grund- und Regelschulen unterrichtet werden*. Der aktuelle Zustand, dass Kinder mit Behinderungen in Förderzentren unterrichtet würde, widerspräche der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Landeselternvertretung weist das entschieden zurück und stellt richtig:
Die meisten Grund- und Regelschulen können aufgrund mangelnden Personals und unzureichend ausgebauter Infrastruktur keine optimalen Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderung anbieten.
Dazu der Landeselternsprecher für Förderschulen, Stefan Nüßle: »Schulen, welche nicht die räumlichen, sachlichen und strukturellen Vorrausetzungen erfüllen, sind für Kinder mit sonderpädagogischen Gutachten exkludierend und haben nichts mit Inklusion zu tun. Inklusion »auf Teufel komm raus« ist ohne Voraussetzung für deren Gelingen grob fahrlässig und zerstört Biografien.«
Sein Stellvertreter, Roger Schmidt, ergänzt: »Förderschulen sind allgemeinbildende Schulen**, an denen man bis auf das Abitur alle Abschlüsse ablegen kann – und der Abschluss zur allgemeinen Lebensgestaltung wird sogar nur dort möglich.«
Statt also über die Abschaffung der Förderzentren zu fabulieren, fordert die Landeselternvertretung die Verantwortlichen auf:
Schauen Sie sich die Praxis an und schaffen Sie geeignete Voraussetzungen, damit Inklusion gelingen kann.
Denn jedes Kind verdient die Schulbildung, die am besten zu ihm passt.
* u. a. der Spiegel berichtete https://www.spiegel.de/panorama/bildung/menschenrechtsinstitut-inklusion-an-schulen-wegen-foederalismus-mangelhaft-bund-soll-uebernehmen-a-a178ed87-d52f-4c85-8e6a-f704b019f69f
** Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention, § 24