Wahlkampfgetöse, Unwahrheiten und leere Versprechungen?

Die LEV hat sich mit den Wahlprogrammen der derzeit im Landtag vertretenen Parteien auseinandergesetzt. Dabei sind Fragen aufgetaucht, von denen wir einige an die Parteien weitergegeben haben.

Lesen Sie nachfolgend unsere Fragen, die Antworten der Parteien und das Fazit der LEV.


SPD

LEV fragt…

In Ihrem Wahlprogramm versprechen Sie ein kostenfreies Mittagessen für Kinder den Kindergärten und Grundschulen in Thüringen.

Die LEV setzt sich seit Jahren für ein bezahlbares, gutes Schulessen ein – warum haben Sie uns in diesem Ansinnen in den Jahren Ihrer Regierungsbeteiligung nicht unterstützt?

Antwort der SPD:

Die SPD Thüringen setzt sich für ein gesundes kostenloses Mittagessen im Kindergarten und Schule ein. Die Forderung dazu haben wir erstmalig öffentlich 2022 kommuniziert. Bereits in den Haushaltsverhandlungen für 2024 haben wir der Forderung nach einem Einstieg in das kostenlose Mittagessen für Kindergärten und Grundschulen mit einem konkreten Vorschlag öffentlich diskutiert.

Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Landtag und der fehlenden sozialdemokratischen Ressortzuständigkeiten für Kindergärten und Schulen konnten wir unseren Vorschlag im Haushalt 2024 nicht durchsetzen. … Die Priorisierung des Themas im Wahlkampf zeigt deutlich, dass wir die weitere Entlastung von Familien im Blick haben und mit gesundheitspolitischen und bildungspolitischen sinnvollen Maßnahmen ergänzen.

Fazit der LEV:

Elternvertretungen in ganz Thüringen arbeiten intensiv daran, das Essen in Schulen und Kitas bezahlbar zu machen.

Hilfreich wäre z. B. die Beibehaltung einer reduzierten Umsatzsteuer für Schul- und Kita-Essen gewesen, auf Bundesebene hätte das die SPD mitentscheiden können.


CDU

LEV fragt…

In Ihrem Wahlprogramm versprechen Sie eine Unterrichtsgarantie und werben mit Unterricht statt Ausfall.

Der Mangel an Lehrkräften an unseren Schulen kam nicht über Nacht und ist unter anderem auf Versäumnisse während Ihrer Regierungsbeteiligung in Thüringen zurückzuführen. Aktuell ist der Markt an Lehrkräften leergefegt. Wie wollen Sie eine Unterrichtsgarantie für Schülerinnen und Schüler umsetzen, die aktuell bereits an unseren Schulen lernen?

Antwort der CDU

Die Thüringer Schulen wurden in den letzten Jahren massiv überfordert: durch sinnlose Strukturdebatten, hohe Integrationsanforderungen, zu viel Migration und die Corona-Krise. In all diesen Feldern hat die Landesregierung durch ihr Tun und ihr Unterlassen für unnötige Unruhe gesorgt und den Schulen nicht die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Das hat die Schulen an die Belastungsgrenze geführt. Für uns als CDU ist deshalb das oberste Gebot, wieder Ruhe in die Schulen zu bringen, damit sich Lehrer und Schüler auf den Unterricht konzentrieren können. Wir machen Schluss mit den vielen Zusatz-Belastungen, die die Lehrer zermürben und den Fokus vom Unterricht wegnehmen.

Für die CDU Thüringen besteht der Kampf gegen den Lehrermangel aus einem Dreiklang: Schneller einstellen, mehr ausbilden und Seiteneinsteiger besser unterstützen.

1. Schneller einstellen:

Wir wollen, dass das Land Thüringen den Referendaren noch während ihrer Ausbildung ein Übernahmeangebot macht und ihnen so die Sicherheit gibt, dass sie auch im Thüringer Schuldienst arbeiten können. Denn bislang läuft es genau umgekehrt: Die Lehramts-Absolventen müssen sich bewerben, hören lange nichts und wechseln dann oft in andere Bundesländer, wo sie früher eine Zusage erhalten.

2. Mehr ausbilden:

Leider hält die Landesregierung an den Zulassungsbeschränkungen für das Grundschullehramt oder bestimmte Lehramtsfächer im Bereich der Naturwissenschaften fest. Das werden wir ändern. Auch beim dualen Studium lässt die Landeregierung viel Potenzial liegen. Hier werden wir die Ausbildungskapazitäten erhöhen.

3. Seiteneinsteiger unterstützen:

Die Unterstützung für Seiteneinsteiger durch zusätzliche Qualifikation und Betreuung ist mangelhaft, entsprechend hoch ist die Abbrecherquote. Seiteneinsteiger können nur dann Teil der Lösung sein, wenn sie gut unterstützt und begleitet werden.

Fazit der LEV:

Unser Schulsystem wurde jahrelang vernachlässigt, in Thüringen fehlen zwei Generationen Lehrkräfte, die in den 90er- und zu Beginn der 2000er-Jahre keine Anstellung gefunden haben. So konnte man nicht ausreichend auf verstärkte Zuwanderung reagieren – die Pandemie hat diesen Effekt noch verstärkt.

Die Unterrichtsgarantie, die Sie in Ihrer Wahlkampagne versprechen, sehen wir noch in weiter Ferne. Wir brauchen dringend mehr Lehrkräfte an den Schulen. Schnelle Einstellung, mehr Ausbildung und ein guter Seiteneinstieg können zur Lösung beitragen, sichern aber nicht automatisch den Unterricht ab.


AfD

LEV fragt…

Sie bezeichnen inklusive Beschulung als »Ideologieprojekt« und wollen Kinder mit Förderbedarf lediglich an Förderzentren beschulen.

Wie müssen wir uns das praktisch vorstellen? Werden Kinder mit Förderbedarf aus anderen Schularten herausgelöst, um ans Förderzentrum zu gehen? Wie sollen alle Kinder so gleiche Bildungschancen bekommen?

Antwort AFD:

Die AfD Thüringen fordert keineswegs, dass Kinder mit Förderbedarf ausschließlich an Förderschulen beschult werden sollen. Die Thüringer AfD steht vielmehr für eine Inklusion mit Augenmaß. Die derzeitige kopflose Inklusion halten wir für einen ideologisch begründeten Irrweg, der auf Kosten von Schülern, Lehrern und Eltern beschritten wird. Oftmals mangelt es nämlich den regulären Schulen an den personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen, um für Kinder mit Förderbedarf optimale Lernbedingungen zu gewährleisten und ihnen die spezielle Förderung, die sie benötigen, auch zukommen lassen zu können. Solche Bedingungen schaden dann den betroffenen Kindern mehr als sie nützen. Für uns steht das Wohl der Kinder im Vordergrund. Daraus folgt, dass Eltern ein Recht auf Beschulung ihres Kindes in einer Förderschule haben müssen.

Wir wollen für jedes Kind, das aufgrund einer Behinderung Lernschwierigkeiten hat, eine angemessene Förderung sicherstellen. Die notwendigen Voraussetzungen dafür – medizinische Versorgung, technische Hilfsmöglichkeiten, Betreuung durch spezifisch ausgebildete Lehrer und bedarfsgerechte Rückzugsmöglichkeiten – sind in Förderschulen grundsätzlich vorhanden. Förderschulen bieten einen bewährten Rahmen für erfolgreiches Lernen und eine gute Vorbereitung auf das gesellschaftliche und berufliche Leben von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Wir setzen uns dafür ein, dass Förderschulen in ganz Thüringen erhalten bleiben und auf kurzen Wegen erreicht werden können. Wenn die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind, sollen Kinder mit Förderbedarf auch an anderen Schularten beschult werden können. Der Elternwille muss bei den Entscheidungen über die Beschulung ihrer Kinder aber stärker als jetzt berücksichtigt werden.

Fazit der LEV:

Das Thüringer Schulgesetz stellt das Elternwahlrecht sicher, insbesondere nach der letzten Novelle und dem Vorstoß der CDU zu diesem Thema. Ebenso sind Förderschulen als eigene Schulart fest in der Thüringer Schullandschaft verankert. Ihre Forderungen, die Förderzentren zu erhalten und das Elternwahlrecht zu sichern, ergeben also keinen Sinn. Vielmehr unterscheiden Sie in Ihrer Antwort zwischen Förderschulen und »regulären Schulen«, offenbar gehört die Förderung von Kindern mit besonderen Bedarfen also nicht zur »Regel«.
Um Schulen inklusiver zu machen, müssen Voraussetzungen geschaffen werden. Allerdings haben Sie sich in der Realität wiederholt gegen verbesserte Bedingungen an Thüringer Schulen ausgesprochen, z.B. haben Sie gegen mehr Schulsozialarbeit und gegen verbesserte sächliche Ausstattungen an den Schulen gestimmt.

Wir vermissen nicht nur sachliche Kompetenz bei der Beantwortung unserer Frage. Ihre reale Politik in der letzten Legislatur unterscheidet sich zudem deutlich von Ihren Antworten.


Die Linke

In Ihrem Wahlprogramm versprechen Sie, sich für Bildungsgerechtigkeit einzusetzen.

LEV fragt…

Zu gleichen Bildungschancen gehören nach Auffassung der LEV auch ein kostenfreier bzw. gestützter ÖPNV für Kinder und Jugendliche. Sie haben uns während Ihrer Regierungszeit ein günstigeres »Jugendticket« in Aussicht gestellt – umgesetzt wurde es nicht. Warum? Wie wollen Sie das lösen?

Antwort die Linke

Wir teilen Ihre Auffassung, dass zur Realisierung gleicher Bildungschancen auch ein kostenfreier bzw. gestützter ÖPNV für Kinder und Jugendliche gehört.

In der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode ist der Versuch, ein kostenfreies bzw. gestütztes Jugendticket einzuführen an den fehlenden Mehrheiten im Thüringer Landtag gescheitert. Die Argumente gegen dieses Ticket waren die Pauschalität und die möglichen Kosten.

Dennoch gab es für einen Teil der Jugendlichen gestützte Varianten – das Azubi-Ticket bzw. das thoska-Ticket für Studierende.

Wir halten an unserem Ziel, einen kostenfreien ÖPNV zu etablieren, fest. Unser langfristiges Ziel ist ein kosten- und ticketfreier öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) für alle. Auf dem Weg dahin werden wir Tarifstrukturen sichern, vergünstigte Tickets für einzelne Gruppen (Schüler:innen, Sozial- und Senior:innenticket) als Einstieg anbieten und Angebote für 1 Euro pro Tag einführen. In einem ersten Schritt wollen wir ein landesweites 28-Euro-Ticket für junge Menschen bis zum 28. Lebensjahr anbieten.

Fazit der LEV:

Die LEV fordert seit Langem eine kostenfreie Schülerbeförderung bis zum Ende der Schulzeit bzw. der ersten Ausbildung. Noch immer ist das nicht in allen Landkreisen der Fall.

Wir bedauern, dass Vorstöße der LEV in dieser Richtung auch von Ihnen nicht final umgesetzt werden konnten und wünschen uns dringend Verbesserungen.


FDP

LEV fragt…

Ein zentraler Punkt in Ihrem Wahlprogramm ist die eigenverantwortliche Schule. Wenn die Qualität und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Schulen in hohem Maß vom Engagement der Beteiligten abhängen, wie wollen Sie allen Schülerinnen und Schülern gleiche Bildungschancen ermöglichen?

Antwort der FDP

Die Annahme, dass mehr Eigenverantwortlichkeit und Engagement zu Lasten gleicher Bildungschancen gehen, ist ein Irrtum. Einheitliche Qualitätsstandard sind und bleiben unverzichtbar für unser Bildungssystem. Die Schulaufsicht spielt hierbei eine maßgebliche Rolle, und wir beabsichtigen, diese weiter zu stärken. Dafür bedarf es eines daten- und evidenzbasierten Schulmonitorings, strategischer Entwicklungsziele mit Erfolgskontrollen sowie des Austauschs von Best-Practice Lösungen zwischen den Schulen. Gleichzeitig ist es nicht erforderlich, dass zentrale Stellen jeden schulischen Bereich bis ins Detail administrieren. Das Land und die Schulträger sollten sich vielmehr auf die Rahmensetzung und die Qualitätskontrolle konzentrieren. Indem wir den Schulen vor Ort mehr Eigenverantwortung ermöglichen, machen wir Schulentwicklung zum echten Gemeinschaftsprojekt. Kurze Entscheidungswege und organisatorische Freiheiten – auch in Bezug auf Personalfragen und inhaltliche Ausrichtung – sind dabei entscheidend. So schaffen wir bessere, auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmte Bildungsangebote und attraktivere Arbeitsbedingungen für Lehrerkräfte.

Erfahrungen aus den Niederlanden, Dänemark und Kanada zeigen deutlich: Eine Stärkung der schulischen Autonomie fördert gleichermaßen Bildungsgerechtigkeit als auch Leistungen.

Fazit der LEV:

Die LEV lehnt mehr Eigenverantwortung für Schulen nicht per se ab. Viele Entscheidungswege sind zu bürokratisch, zu umständlich und auch veraltet. Dennoch erleben wir bereits jetzt im Alltag, dass Schule dort besonders gut funktioniert, wo engagierte und innovative Schulleitung und Lehrkräfte sowie konstruktive Eltern- und Schülervertretungen gut miteinander arbeiten.

Bereits jetzt besteht ein deutliches Gefälle zwischen diesen engagierten und weniger engagierten Schulen, was zu weniger Bildungsgerechtigkeit führt.


BÜNDNIS 90/Die Grünen

LEV fragt…

In Ihrem Wahlprogramm kündigen Sie an, das »Sitzenbleiben« abschaffen.

Aktuell erleben wir, was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler über mehrere Jahre einfach aufrücken, denn während der Pandemie war das Wiederholen ausgesetzt, wenn das Klassenziel in den entsprechenden Klassenstufen nicht erreicht wurde.

Die von Ihnen stattdessen favorisierte und von der LEV – unabhängig vom Verweilen – individuelle Unterstützung und Förderung ist aktuell in unseren Schulen nicht umsetzbar, weil u.a. Lehrkräfte fehlen.

Warum halten Sie also an Ihrer Forderung fest?

Antwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Erfahrungen aus der Pandemie, als das „Aufrücken“ ohne Wiederholung in vielen Fällen die Regel war, zeigen, dass das reine Weiterschicken in die nächste Klassenstufe allein nicht ausreicht, um Lernlücken zu schließen. Doch dies darf nicht als Argument für das Festhalten am Sitzenbleiben missverstanden werden. Vielmehr hat die Pandemie verdeutlicht, wie dringend wir individuelle Förderkonzepte und eine stärkere personelle Ausstattung in unseren Schulen benötigen. Die Lösung liegt also nicht im Rückgriff auf alte, ineffektive Methoden, sondern in der Weiterentwicklung eines Schulsystems, das auf individuelle Unterstützung setzt.

Die verschiedenen bildungspolitischen Maßnahmen, die wir BÜNDNISGRÜNEN für den Bereich Schule planen, sind eng miteinander verknüpft und dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Ja, wir wollen das „Sitzenbleiben“ abschaffen – und das aus gutem Grund. Studien zeigen eindeutig, dass das Sitzenbleiben den Lernerfolg nicht fördert. Schüler*innen, die das Schuljahr wiederholen müssen, erzielen keinen besseren Lernerfolg als ihre Mitschüler*innen, die trotz ähnlicher Leistungen versetzt wurden. Im Gegenteil, das Sitzenbleiben erhöht das Risiko für Schulabsentismus („Schulschwänzen“) und Schulabbruch erheblich. Besonders betroffen sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien, was die ohnehin bestehende Bildungsungerechtigkeit weiter verschärft. Außerdem hat sich in Studien gezeigt, dass bei gleichen Kompetenzen, die Noten zwischen Schüler*innen und Schulen innerhalb des gleichen Bundeslandes deutlich abweichen können.

Der Lehrkräftemangel ist aus unserer Sicht kein Argument für das Sitzenbleiben, sondern zeigt vielmehr die Dringlichkeit auf, das Bildungssystem strukturell zu stärken. Statt Kinder durch Sitzenbleiben weiter zu benachteiligen, müssen wir die Voraussetzungen schaffen, damit alle Schüler*innen, unabhängig vom Lernstand, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.

Dazu setzen wir auf:

  • Multiprofessionelle Teams: Wir wollen Lehrkräfte durch multiprofessionelle Teams aus Sozialpädagog*innen, Sonderpädagog*innen, pädagogischen Assistenzen und weiteren Fachkräften unterstützen, um eine individuelle Förderung sicherzustellen. Wir wollen das sozialpädagogische Teamteaching ausweiten und perspektivisch ein Zwei-Pädagog*innen-System im Grundschulbereich einführen.
  • Längeres gemeinsames Lernen: Durch den Ausbau von Gemeinschaftsschulen schaffen wir die Voraussetzungen für ein längeres gemeinsames Lernen, das alle Schüler*innen mit ihren individuellen Stärken und Schwächen fördert.
  • Gezielte Förderprogramme: Um Benachteiligungen auszugleichen, stärken wir Förderprogramme in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen und bauen diese weiter aus.
  • Stärkung der Schulsozialarbeit: An jeder Schule wollen wir Schulsozialarbeit gewährleisten und die Schulpsychologie ausbauen, um Schüler*innen in schwierigen Lernsituationen gezielt zu unterstützen. Durch diese und weitere Maßnahmen gestalten wir ein Bildungssystem, das alle Kinder und Jugendlichen auf ihrem individuellen Lernweg begleitet und fördert. Bis dahin bleibt das Personal an den Thüringer Schulen die größte Herausforderung – und das unabhängig davon, ob Kinder eine Klasse wiederholen oder nicht.
  • Mehr gebundene Ganztagsschulen: Durch mehr teilgebundene oder geschlossene Ganztagsschulen können die Nachmittagsstunden gezielt für pädagogische Arbeit wie Nachhilfe und begleitete Hausaufgaben genutzt werden. So stärken wir die soziale Gerechtigkeit.

Durch diese und weitere Maßnahmen gestalten wir ein Bildungssystem, das alle Kinder und Jugendlichen auf ihrem individuellen Lernweg begleitet und fördert. Bis dahin bleibt das Personal an den Thüringer Schulen die größte Herausforderung – und das unabhängig davon, ob Kinder eine Klasse wiederholen oder nicht.

Fazit der LEV:

Die Forderungen der LEV umfassen unter anderem auch die Ausweitung der Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams und die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern. In der Realität haben wir jedoch zu wenig Personal an den Schulen, um flächendeckend eine individuelle Förderung umsetzen zu können. Hinzu kommt, dass die Wiederholung einer Klassenstufe für manche Kinder durchaus vorteilhaft sein kann. Dem muss jedoch eine kompetente pädagogische Beratung vorausgehen.

Das »Sitzenbleiben« vollkommen aus dem Maßnahmenkatalog an Schulen zu streichen, halten wir deshalb nicht für zielführend.