Eltern unter Generalverdacht? – Mehr Bürokratie im Sportunterricht!

Nach den ersten Elternabenden häufen sich die Beschwerden, denn Schulen haben angekündigt: Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht (oder an Teilen davon) teilnehmen kann, fordern Schulen ein ärztliches Attest. Bisher reichte ein Schreiben der Eltern aus, erst bei Verdacht auf Missbrauch konnte die Schule ein Attest verlangen. Eine entsprechende Regelung findet sich in der neuen Schulordnung.

Im Alltag heißt nun das für Eltern: Jede Lappalie führt zum Arztbesuch, inklusive Fahr- und Wartezeit, Arbeits- bzw. Unterrichtausfall. Gebühren für das Attest müssen auch bezahlt werden.*

Die LEV bemängelt diese neue Regelung und bezweifelt, dass die Zahl der Missbrauchsfälle einer Freistellung durch Eltern eine solche Bürokratisierung rechtfertigt. Wir fordern dringend eine unkomplizierte Lösung im Sinne der Kinder und Sportlehrkräfte.

Eine Neuregelung ist dringend geboten, denn der erwünschte Effekt könnte ins Gegenteil umschlagen.

Eltern, denen der Aufwand zu viel wird, könnten ihr Kind einfach komplett krankmelden – für alle Fächer. Das geht nämlich weiterhin mit einem Zettel der Eltern.

*Ein Attest für eine Befreiung oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht dient Lehrkräften dazu, Kinder entsprechend ihren körperlichen Fähigkeiten am Unterricht teilnehmen zu lassen. Zum Beispiel kann ein Kind, das eine Verletzung an der Hand hat, durchaus als Schiedsperson eingesetzt werden. Da das Attest jedoch von Lehrkräften zur Einordnung benötigt wird, sollten die Eltern nicht die anfallenden Gebühren tragen müssen.

Bild von brgfx auf Freepik