Landeselternvertretung zum Ende Werkstattprozess

Nach dem Ende des Werkstattprozesses zur Zukunft der Thüringer Schule fordert die Landeselternvertretung zügige, klare und wegweisende Entscheidungen der Thüringer Landesregierung zur Absicherung von Unterricht, Betreuung und Bildungsqualität an den staatlichen Thüringer Schulen.
Der Werkstattprozess hat unter den Beteiligten, ob unter Lehrern, Eltern, Schülern oder Schulträgern, jeweils eigene Erwartungshaltungen ausgelöst oder verstärkt. Diese einigermaßen befriedigend zu bedienen ist die große Herausforderung. Ein Scheitern hätte fatale Folgen für das Vertrauen in den Gestaltungswillen und die Gestaltungsmöglichkeiten von Politik, in das Vertrauen auf demokratische Beteiligungsprozesse und den Standort Thüringen im Allgemeinen.
Die Thüringer Landeselternvertretung hat nach der anlässlich unseres Aktionstags am 01.06.2017 in Aussicht gestellten Unterrichtsgarantie durch den kommissarischen Bildungsminister Benjamin Immanuel Hoff auf weitere Eskalationsstufen verzichtet, um den Entwicklungsprozess zur Zukunft Thüringer Schule nicht zu behindern. Gleichwohl erinnern wir an die Forderungen, die von Landeselternvertretung, Landesschülervertretung, GEW und Thüringer Lehrerverband an die Landespolitik gerichtet wurden. Als Landeselternvertreter weisen wir auf die Ernsthaftigkeit unserer Thesen für eine bessere Thüringer Schule hin.
Viele Fragen blieben in den Werkstätten nicht hinreichend beantwortet, manche wurden vielleicht erst gar nicht gestellt.
Betreuungsschlüssel in den Schulhorten und der Umfang von Beschäftigungsverhältnissen beim Hortpersonal behindern die Entwicklung der Schulqualität im Ganztagsangebot, unbesetzte Schulleiterstellen die Entwicklung von Schule im Allgemeinen. Unterrichtsausfall ist dem Mangel an Lehrerpersonal geschuldet. Ausgefallener Unterricht an der Grundschule erschwert Zugang zur und Erfolg an weiterführender Schule. Ausgefallener Unterricht an weiterführenden Schulen erschwert den Zugang zu Berufsausbildung und Studium.
Gestaltung und Ausbau des gemeinsamen Unterrichts sehen sich nur schwer überwindbaren Hürden gegenüber. Klassen, die zur Hälfte aus Schülerinnen und Schülern mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache zusammengesetzt sind und denen es an ausreichender und qualifizierter Unterstützung mangelt, lassen bei Eltern die Frage nach Sinnhaftigkeit von Inklusion aufkommen. Das Recht auf Bildung von Kindern ohne Behinderung darf nicht gegen das Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderungen zurücktreten. Es geht uns ausdrücklich nicht um eine Güterabwägung, sondern um die von uns immer wieder angemahnte Ressourcenfrage. Ressourcenmangel kann Inklusion zum Scheitern führen und erzeugt Verlierer auf allen Seiten. Das kann und darf nicht Ziel verantwortungsbewusster Politik sein.
Die demografische Entwicklung wird Schulträger vor neue Herausforderungen stellen, die mit den bisherigen finanziellen Ansätzen nicht zu meistern sein werden. Erst recht nicht mit Vorstellungen vom Schulbau, die das Verständnis von Bildung der letzten 150 Jahre widerspiegeln.
Wer Zukunft gestalten will, muss ein Bild von Zukunft vor Augen haben.