Handreichung zur Wahl der Elternvertretungen 1. Wahl der Schulelternvertretungen in den Schularten Die Schulelternvertretung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Für die Wahl gelten § 22 und § 23 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO). 2. Wahl der Kreiselternsprecher weiterlesen …