Drei Länder – ein Ziel!
PRO Bildung – Chancengleichheit und Bildungsbedingungen verbessern!
PDF: Offizielle Pressemitteilung der Landeselternvertretungen Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen
1. Gemeinsame Tagung der Elternvertreter Mitteldeutschlands in Queis (bei Halle)
Auf Initiative der Landesvorstände wurde am 13. /14.September die 1.Gemeinsame Tagung der mitteldeutschen Elternvertretungen unter Federführung des Landeselternrates Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Nach Grußworten von Staatssekretär Dr. Hofmann vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und dem Vorsitzenden des Bundeselternrates Hans-Peter Vogeler, in denen diese die besondere Bedeutung der Elternvertretungen würdigten, diskutierten auf der Basis der von der Vodafone-Stiftung herausgegebenen „Qualitätsmerkmale schulischer Elternarbeit“ die Eltern mit Prof. Dr. Dr. Werner Sacher den Einfluss der Eltern und der häuslichen Lernbedingungen auf den Bildungserfolg der Kinder und die Möglichkeiten zur Optimierung von Elternmitwirkung für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.
.Am Samstag fand ein Erfahrungsaustausch zwischen den drei mitteldeutschen Ländern statt, der in verschiedenen thematischen Workshops vertieft wurde.
1.Inklusion
Entsprechend dem Menschenrecht und UN – Kinderrechtskonvention, sollen die Voraussetzungen zur flächendeckenden Inklusion an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen geschaffen werden. Dazu sind an Schulen multiprofessionelle Teams zu bilden und die inklusionsorientierte Aus- Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte einzuführen.
Dazu fordern die Landeselternvertretungen:
1. Konkrete Umsetzungspläne mit zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben. Der Zeitplan muss so aufgestellt sein, dass eine umgehende Umsetzung erfolgen kann. Die Bedürfnisse Aller müssen berücksichtigt werden.
2. Partizipation der Elternvertretungen bei diesem Prozess
3. Lokale und regionale Stellen zur professionellen Beratung und Begleitung bei allen organisatorischen Fragen zur Inklusion, insbesondere zur Unterstützung der Eltern .
2.Gemeinschaftsschule
Vor allem die sächsischen Landeselternvertreter zeigten großes Interesse am vorgestellten Konzept der Thüringer Gemeinschaftsschule. Das dabei zugrundeliegende Konzept der binnendifferenzierten individuellen Förderung bei gemeinsamen Lernen von Klasse 1 bis 12 ist auf seine Übertragbarkeit in die anderen Länder zu prüfen. Hierzu werden sich die Eltern der drei Länder zum Erfahrungsaustausch weiter vernetzen, um Synergieeffekte bei der Weiterentwicklung der Schullandschaften zu erzielen.
3.Schulentwicklungsplanung und Schülerbeförderung
Die altersgerechte, sichere und kostenfreie Schülerbeförderung für alle Schüler der Grund- und weiterführenden staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, sind ein gesetzlich zu verbriefendes Grundrecht der Kinder. Maximale Fahrzeiten sind für Grundschüler auf 30 min und für Schüler weiterführender Schulen auf höchstens 45 min zu begrenzen und gesetzlich festzulegen. Die generelle Schulwegzeit aller Schüler darf regelmäßig nicht 60 min überschreiten. Dies ist in den jeweiligen Schulgesetzten zu verankern. Die Zusammenlegung von Berufsschulstandorten darf nicht zu finanzieller Mehrbelastung der Familien führen. Beförderungs-und / oder Unterbringungskosten dürfen für den einzelnen Auszubildenden nicht mehr als 20 % der Ausbildungsvergütung betragen. Sowohl in den Schulentwicklungs- als auch in den Schulnetzplanungen aller drei Bundesländer sind landkreisübergreifend die Vorgaben der Erreichbarkeit von nächstgelegenen, geeigneten und aufnahmefähigen Schulen aller Schularten zu berücksichtigen.
4. Lehrermangel
Die Landeselternvertretungen fordern die Regierungen ihrer Länder auf, eine bedarfs- und fachgerechte Unterrichtsversorgung gesetzlich zu garantieren. Dazu sind ausreichende Vertretungsreserven bei Sicherstellung stabiler Lehrerkollegien an den Schulen zu schaffen. Die regelmäßigen, bedarfsgerechten Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind zwingend sicher zu stellen. Zu berücksichtigen sind Gesundheitsvorsorge und altersbedingte Leistungsgrenzen der Lehrkräfte. Zur Gewährleistung ist unter detaillierter Ermittlung von Unterrichtsausfällen ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten.
5.Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse
Die Landeselternvertretungen kritisieren das momentane Kooperationsverbot von Bund und Ländern und fordern ein generelles Kooperationsgebot. Einheitliche Bildungsstandards und Prüfungsanforderungen müssen konsequent erarbeitet und umgesetzt werden. Sie bilden zukünftig die Grundlage vergleichbarer Schulabschlüsse, als Vorrausetzung gleichwertiger Ausbildungs- bzw. Studierfähigkeit. Es sind flächendeckend Übergänge zu schaffen, die von Kompetenzorientierung geprägt sind. Die Verbesserungen der Lern- und Abschlussergebnisse sind innerhalb aller Schulformen regelmäßig anzustreben, von allen an Schulen Beteiligten zu evaluieren und zu kommunizieren.
Über die Zusammenarbeit der drei Landeselternvertretungen im Bundeselternrat hinaus, ist die jährliche Fortsetzung der gemeinsamen Tagungen geplant.
Die über 40 Spitzenvertreter der mitteldeutschen Landeselternvertretungen, sind ehrenamtlich für die Interessen von über 1,3 Mio. Eltern und deren fast 800.000 Kindern an nahezu 3.300 Schulen und Berufsschuleinrichtungen tätig. Sie wirken beratend gegenüber den Eltern, den Schulen, aller staatlichen Ministerien der Länder, sowie Verbänden und Einrichtungen zur Gestaltung der Übergänge in die Schule, während der Schulzeit und zum Übergang von der Schule / Berufsausbildung in den Beruf.