Position der Landeselternvertretung Thüringen
Download PDF: Schulhorte in Thüringen entwickeln
Die Landeselternvertretung Thüringen nimmt mit Erschrecken und Unverständnis die aktuellen Entwicklungen um die Thüringer Schulhorte zur Kenntnis und fordert die Thüringer Landesregierung auf, unverzüglich zu handeln.
Das Modell des Thüringer Schulhortes als Bildungs- und Betreuungsort ist erfolgreich und als unabdingbarer Bestandteil der Thüringer Schulen zu erhalten und auszubauen. Die positiven Erfahrungen aus zwei aufeinanderfolgenden Modellvorhaben zur Kommunalisierung von Schulhorten dürfen nicht ignoriert werden.
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Thüringer Landesregierung, obwohl der Termin des Auslaufens des Modellvorhabens von Beginn an bekannt war und seit Anfang dieses Jahres die Schulträger sich eindeutig gegen eine weitere Verlängerung des Modellvorhabens ausgesprochen haben, bis heute keine Entscheidung gefällt hat. Wenn nunmehr die Kommunen, die im Rahmen des Modellprojektes selbst Verantwortung übernommen haben, Erzieherinnen entlassen oder umsetzen, werden Tatsachen geschaffen und Strukturen zerstört, die später nur schwer wieder aufgebaut werden können.
Die Thüringer Landeselternvertretung fordert:
- Die Thüringer Schulhorte sind unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Schullandschaft und deshalb in der Verantwortung des Landes zu erhalten.
- Die Erfahrungen der Modellvorhaben zur Kommunalisierung der Schulhorte haben gezeigt, dass da, wo Kommunen diese Aufgabe annehmen und für die notwendigen Gelingensbedingungen Sorge tragen, die Qualität der Horte z. T. deutlich verbessert werden konnte. Deshalb muss den Kommunen bei nachhaltig gesicherter Finanzierung durch das Land. die Möglichkeit zur freiwilligen Übernahme der Trägerschaft weiterhin offenstehen. Die notwendigen Bedingungen sind vertraglich zwischen diesen Kommunen und dem Land zu regeln.
- Die Einstellungs- und Beschäftigungssituation der Erzieherinnen und Erzieher ist grundlegend zu verbessern. Aus diesem Grund muss endlich die Begrenzung auf halbtägige Beschäftigungsverhältnisse beendet werden. Der Beschäftigungsumfang hat sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung zu orientieren.
- Schulhorte müssen noch stärker als bisher in das Lehr- und Lernkonzept der Schule eingebunden werden. Hierzu ist im Schulgesetz ein klar definierter Bildungsauftrag zu formulieren.
- Das Angebot der Hortbetreuung ist über die Grundschule hinaus auf die Klassenstufen 5 und 6 auszudehnen und mittelfristig in ein flächendeckendes Ganztagsschulangebot zu überführen, welches insbesondere dem Anspruch an eine rhythmisierte Unterrichtsgestaltung genügt.