Anstrengendes Ehrenamt

Eine Geduldsprobe der besonderen Art erlebten die Anzuhörenden während der Anhörung zum Entwurf des neuen Thüringer Schulgesetzes, unter ihnen die Mitglieder der Landeselternvetretung. Angesetzt war unsere Anhörung für 10.30 Uhr. Tatsächlich zu Wort kamen wir gegen 21.00 Uhr. Selbst die Deutsche Bahn ist schneller.

Es spricht jedoch von Respekt und Bedeutung, wenn sich Abgeordnete und Minister im Bildungsausschuss des Thüringer Landtags Zeit nehmen, um Meinungen, Lob und Kritik von Experten zum Gesetzentwurf einzuholen. Sich dieser Verantwortung zu stellen ließ uns und viele andere Geladene in Geduld üben. Leider sahen das nicht alle Beteiligten so und verließen mehr oder weniger entäuscht ob der langen Wartezeit das Forum. Gewichtige Argumente gingen so verloren.

Die Anhörung verlief, je nach Erwartungshaltung der geladenen Experten, durchaus kontrovers. So sprach sich der Philologenverband für eine strikte Trennung zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen und gegen Kooperationsmodelle aus. Das ist auch ein klares Plädoyer für das dreigliedrige Schulsystem, wie wir es heute kennen. Ob sich diese Sichtweise mit Blick auf die Herausforderungen an Bildungssysteme der Zukunft halten kann, lassen wir an dieser Stelle explizit offen. Als Landeselternsprecher sprechen wir uns ganz klar gegen eine Spaltung der Thüringer Schulgemeinschaft aus.  

Unsere Stellungnahme zum Entwurf des Thüringer Schulgesetzes können sie hier lesen,

Wir möchten ihr Augenmerk, liebe Leserinnen und Leser, auf Grundsätzliches richten:

Der erste Entwurf eines Inklusiven Thüringer Schulgesetz in dieser Legislaturperionde erreichte die Mitwirkungsgremien zum Jahreswechsel 2016/2017. Dieser stieß auf überwiegende Kritik und führte zu einer von uns so noch nicht erlebten Beteiligung der Adressaten im Gesetzgebungsverfahren. Über den Betreiligungsprozzess hatten wir berichtet.

Die nun geäußerte vielfältige Kritik ließe auf eine Meinungsänderung bei den Beteiligten oder auf Schwäcben im Beteiligungsprozess schließen.

So fand etwa die Präsentation der Vorschläge nach Abschluss des Werkstattprozesses an für ehrenamtlich Tätige ungünstigen Terminen statt und schloss diese praktisch aus. Wir hatten gegenüber dem TMBJS ob dieser Verfahrensweise Kritik geäußert. Ein Einlenken fand bedauerlicherweise nicht statt.

Das frühzeitige, sklavische Fixieren auf Schulkooperationsmodelle, insbesondere das Tiroler Sprengelschulmodell, ließ erheblich Bedenken am Ziel des Gesetzgebungsverfahrens aufkommen. Wir erinnern: Angestoßen wurde das Projekt “Zukunft Schule” vom Ministerpräsidenten Bodo Ramelow auch unter dem Aspekt der hohen Bildungskosten von 8.500 EUR pro Schüler. Das der Gesetzgeber dann ausgerechnet auf ein Kooperationsmodell setzt, das sich als kostenintensiv herausstellt, lässt sich nicht nachvollziehen.

Den Gemeinsamen Untericht fortentwickeln zu wollen, indem per Legaldefinition “Schulen ohne Schüler” konstruiert und Diagnoseverfahren in die Zeit des Grundschulbesuchs gelegt warden, musste auf erhebliche Widerstände stoßen.

Die gebetsmühlenartig wiederholte Aussage des Ministers, keine Schule schließen zu wollen, wird durch den Regelungsgehalt §§ 41f Abs. 3 i.V.m. 13 Abs. 4 Satz 1 des Entwurfs konterkarriert. Denn gerade dieser sieht die Anordnung einer Schulschließung durch das Ministerium vor.

Auf der anderen Seite stehen Schulträger, die einen erheblichen Eingriff in ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf kommunalen Selbstverwaltung befürchten; deren Schulnetzpläne von Unwägbarkeiten ungekannten Ausmaßes betroffen sind, die einen großen Teil der vorgehaltenen Schulen als bestandsgefährdet betrachten und die in all diesen Wirren einen Schülertransport zu organisieren und erheblich mitzufinanzieren haben.

Die Oppostition macht es sich bei aller berechtigten Kritik am Gesetzentwurf mit dem bloßen Verweis auf die von Schulschließung bedrohten Schulen doch sehr leicht. Einen Hinweis auf die im Entwurf geführten Ausnahmetatbestände für den Weiterbetrieb einer Schule bei Nichterreichen von Schülermindestzahlen gibt sie jedenfalls nicht.

Dass es hier und da auch noch Landräte gibt, die vor Eltern Kostendiskussionen in Bezug auf den gemeinsamen Unterricht führen, müssen wir an dieser Stelle als unverantwortlich bezeichnen. Ressourcenvorbehalte sind in den bestehenden Regelwerken ebenso enthalten wie im vorliegenden Gesetzentwurf!

Wir befürchten, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Thüringer Schulgesetz in den Mühlen des Wahlkampfes von Kommunalwahlen und der Landtagswahl in diesem Jahr zerrieben wird. 

Mit großer Sorge beobachten wir zunehmend öffentliche Äußerungen aktiver Eltern, die eine Diskussion über einzelne Schularten anstoßen. Die Sorge um das Fortkommen der eigenen Kinder pauschal auf dem Rücken Anderer austragen zu wollen, ist unverantwortlich und nicht entschuldbar.

Wie weiter?

Kann eine Unterrichtsgarantie, wie sie gegenüber Schülern und Eltern am 01.Juni 2017 vor dem Thüringer Landtag ausgeprochen wurde, in absehbarer Zeit umgesetzt werden?

Wird sich durch eine Erhöhung der Studienplatzangebote in absehbarer Zeit die Anzahl des eingesetzten Lehrpersonals merklich steigern lassen (die Ausbildung dauert 6 Jahre)?

Sind von Angst und Neid getragene Debatten über eine Fortentwicklung des Thüringer Schulsystems wirklich zielführend?

Ein Zerlegen des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Zwecke des Wahlkampfs, des Vorteilsgewinns, lehnen wir ebenso ab wie ein Durchdrücken des Entwurfs im Landtag mit hauchdünner Mehrheit gegen die erheblichen Bedenken der Experten,

Beide Varianten produzierten mehr Verlierer denn Gewinner.

Weder Opposition noch Regierungskoalition können sich der Verantwortung entziehen, das Thüringer Schulwesen neu zu gliedern, um den Unterricht an Thüringer Schule abzusichern.

Als sinnvolle Alternative bliebe daher nur die erneute Öffnung des Prozesses.