Aktuelle Möglichkeiten zur freiwilligen Wiederholung des Schuljahres

Für Schülerinnen und Schüler, die das aktuelle Schuljahr sicher wiederholen wollen, sollten Eltern bis kommenden Freitag den Antrag bei der jeweiligen Schulleitung stellen. Laut Thüringer Schulgesetz und Thüringer Schulordnung kann das Schuljahr wiederholt werden, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Halbjahreszeugnisses ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt wird.

Die LEV fordert angesichts der neuerlichen Corona-Situation die Möglichkeit, das Schuljahr freiwillig wiederholen zu können. Dies muss in der anstehenden Abmilderungsverordnung verankert werden.

Da es die entsprechende Verordnung jedoch noch nicht gibt, bilden Schulgesetz und Schulordnung aktuell die einzige Rechtsgrundlage für eine freiwillige Wiederholung.