Die Landeselternvertretung begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem heute veröffentlichten Urteil den grundgesetzlich geschützten Rechtsanspruch der Kinder auf Beschulung in Präsenz bestätigt. Schulschließungen bleiben laut BVG auch in Zeiten der Pandemie das letzte mögliche Mittel, um auf Notlagen zu reagieren, das nur angesichts des im Frühjahr noch nicht breit verfügbaren Impfangebots verhältnismäßig gewesen sei.
Roul Rommeiß, gemeinsamer Landeselternsprecher für alle Schularten, äußert dazu:
»Die LEV geht angesichts der geänderten Rahmenbedingungen davon aus, dass eine generelle flächendeckende Schulschließung inzwischen nicht mehr zu rechtfertigen ist.«
Gleichzeitig ergebe sich aus dem Urteil, dass der Staat alles unternehmen müsse, um schwere Eingriffe wie flächendeckende Schulschließungen zu verhindern.
Rommeiß ergänzt: »Wir fordern, dass weiterhin alle erdenklichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, um die Schulen geöffnet zu halten, inklusive infrastrukturelle Maßnahmen an Schulen, Digitalisierung, Schülertransport sowie die bekannten Hygienemaßnahmen.«