Einzelne Gesundheitsämter überraschen aktuell mit der Nachricht, es würden keine Quarantänebescheinigungen mehr ausgestellt, unter dem Motto:
»Bitte verordnen Sie sich Ihre Quarantäne selbst, die Anleitung finden Sie auf unserer Webseite.«
So geht das nicht!
Ja, die vierte Welle ist in vollem Gang! Ja, wir haben täglich eine hohe Anzahl von Neuinfektionen und ja, das bringt die Gesundheitsämter an die Grenzen des Leistbaren und darüber hinaus.
Doch hier geht es um mehr.
Abgesehen davon, dass Schulen auf exakte Informationen angewiesen sind, wer die Schule betreten darf und wer nicht (bzw. wer zum Unterricht zu erscheinen hat und wer nicht), sind Quarantäneanordnungen nicht nur für das Kontaktmanagement essenziell, sondern ein Verwaltungsakt. Lediglich mittels Quarantäneanordnung wird Eltern die Betreuung ihrer Kinder bezahlt, wenn sie in Quarantäne sind. Auch das Freitesten aus einer Quarantäne funktioniert ohne vorherige Anordnung nicht.
Dass die Gesundheitsämter die weiße Fahne schwenken und kapitulieren, ist nicht hinnehmbar.
Vor dem Hintergrund, dass die Schulen geöffnet und handlungsfähig bleiben müssen, fordert die LEV:
• Schulen muss bei der Ausstellung von Quarantäneanordnungen und Kontaktnachverfolgung oberste Priorität eingeräumt werden.
• Bei den Gesundheitsämtern müssen besondere Teams für Schulen und Kitas eingerichtet werden.
Es geht nicht allein um die Schülerinnen und Schüler, sondern um die Familien: Und die Familien brauchen Rechtssicherheit!