Beutelsbacher Kon… was? – ANSTAND!!!

Ein Landrat besucht eine Grundschule und macht Parteiwerbung.

Das ist auf vielen Ebenen falsch. Mal abgesehen davon, dass Werbung an Schulen schlicht nicht zulässig ist, geht es hier um subtile politische Vereinnahmung.

Ins Feld geführt wird immer wieder der »Beutelsbacher Konsens«.

Dieser hat zum Ziel, Kinder, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, nicht zu indoktrinieren, ihnen keinen politischen Willen aufzuzwingen.

Man könnte aber auch einfach sagen:

Schulen als Kulisse für politische Werbung zu missbrauchen, ist schlicht unanständig.