Derzeit häufen sich die Anfragen – und die meisten drehen sich um die kommenden Prüfungen, speziell um den Hauptschul- und Realschulabschluss. Schließlich sind jetzt die Jahrgänge dran, die während der Corona-Zeit besonders lange zu Hause waren oder nur rudimentären Unterricht bekommen haben. Zudem haben wir noch Minister Holter im Ohr, der versprach: »Es wird nur geprüft, was auch unterrichtet wurde.«
Also haben wir die Frage (erneut) weitergegeben und intensiv kontrovers diskutiert.
Fazit: Formale Erleichterung wie in den vorangegangenen Jahren wird es nicht geben.
Grund dafür ist der KMK-Beschluss vom 8.12.2022, in dem sich die Länder geeinigt haben, letztmalig Abmilderungen, also Prüfungserleichterungen, zuzulassen. Das betrifft nicht nur die Abiturprüfungen, sondern auch die anderen Abschlüsse, in Thüringen konkret den Realschulabschluss und die BLF.
Da die BLF thüringenspezifisch ist, könnte man hier zwar theoretisch eine Ausnahme machen, aber das wäre gegenüber dem Realschulabschluss unfair (das sehen sogar wir als LEV so).
Bereits im März seien die Schulleitungen darauf hingewiesen worden, dass dieses Jahr keine Abmilderungen mehr möglich seien – ein Hinweis darauf, die Abschlussklassen möglichst gut auf die Prüfungen vorzubereiten. Zudem hätten die Schulen auch einen gewissen Spielraum bei der Aufgabenstellung: Zwar würden die Aufgaben in den Hauptfächern aus einem zentralen thüringenweiten Aufgabenpool entnommen, aber dieser orientiere sich ja am Unterrichtsgeschehen in den Schulen. In den Naturwissenschaften und in den mündlichen Prüfungen liegt die Verantwortung für die Aufgaben gänzlich bei den Schulen.
Was sagt die LEV dazu?
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass auch die diesjährigen Abschlussjahrgänge fair behandelt werden – nach unserer Ansicht sollten gewisse Maßnahmen zur freieren Prüfungsgestaltung möglich sein: mehr Wahlaufgaben, Setzung von Prüfungsschwerpunkten, Eingrenzung der Themengebiete, wenn Themen nicht behandelt wurden. Gleichzeitig wollen wir natürlich auch keine »Schmalspurprüfungen«, denn das würde bedeuten, dass Abschlüsse weniger anerkannt würden.
Wir sagen: »Was nicht unterrichtet wurde, darf auch nicht geprüft werden.«