Konsequenzen einer wochenlangen Diskussion
„Das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule wird um 4 Jahre verlängert(…)“, so lautete die erste Zeile einer unerwarteten Pressemitteilung aus dem TMBWK, die uns am Freitagabend erreichte.
Die Landeselternvertretung begrüßt diese Entscheidung der Landesregierung und sieht sie als Ergebnis des konsequenten und gemeinsamen Eintretens der pädagogischen Fachkräfte mit ihren Schul- und Hortkindern sowie deren Eltern für den Erhalt der Thüringer Grundschulhorte. Es ist erfreulich, dass die Kommunalisierung der Grundschulhorte nicht mit der Brechstange durchgesetzt wird, wenn die notwendigen inhaltlichen und finanziellen Grundlagen nicht existent sind. Insoweit steht Herr Minister Matschie zu seinem Wort gegenüber der LEV Thüringen.
Wir befürworten es auch, dass mit dieser Entscheidung eine mögliche zukünftige Übertragung der Verantwortung für die Grundschulhorte auf die kommunalen Schulträger nicht endgültig beerdigt wurde. Dies wäre ein Rückschlag für alle Modellprojektschulen und ihre Partner, die mit hohem Engagement im bisherigen Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule“ z. T. Großartiges geleistet haben.
Die Landeselternvertretung sieht sich in Ihrem Anspruch gegenüber dem Ministerium bestätigt, dass zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschullandschaft eine Kooperation der Kommunen mit dem Freistaat auf gleicher Augenhöhe unabdingbare Voraussetzung ist. Freiwillige vertragliche Vereinbarungen bei Beibehaltung der Landesverantwortlichkeit sind für ein Gelingen der Hortentwicklung in unseren Augen die besten Maßnahmen. Verträge lassen besser als gesetzliche Vorgaben den Interessenausgleich zwischen den Forderungen nach auskömmlicher Finanzierung und inhaltlicher Tiefe sowie die Gewährung notwendiger Gestaltungsfreiräume erwarten.
Vorteilhaft an der jetzigen Entscheidung ist für uns Eltern, dass die notwendige Diskussion zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Horte fortgeführt werden kann. Dies war eine der Forderungen der LEV im gemeinsamen Aktionsbündnis zum Erhalt der Thüringer Grundschulhorte. Es wäre fatal, nur aufgrund der jetzigen Zwischenlösung, die notwendige Debatte abzubrechen. Das TMBWK muss genau analysieren, welche strukturellen Gelingensbedingungen notwendig sind und entsprechende dauerhafte Voraussetzungen schaffen.
Hier ist es ein Anliegen der Landeselternvertretung, sich gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern, deren Verbänden und allen weiteren Beteiligten aktiv in die Ausgestaltung der Thüringer Horte einzubringen. Eine sinnvolle Umsetzung wäre durch eine Arbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern des Landesschulbeirates und unter dessen Fachaufsicht zusammensetzt, möglich.
Die Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule zur Ganztagsschule ist ein lohnendes Ziel.
Mit freundlichen Grüßen
Peggy Katzer
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule wird verlängert/Matschie: „Gute Zukunft für Thüringens Horte“
„Das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule wird um 4 Jahre verlängert. Das hat die Regierungskoalition auf meinen Vorschlag hin entschieden. Mit den beteiligten Schulträgern werden wir für die Zeit nach dem 31. Juli 2012 neue Verträge abschließen. Die guten Erfahrungen, die seit 2008 in dem Modellvorhaben gesammelt wurden, können auf diesem Weg weitergeführt und ausgebaut werden.“ Darüber informiert Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie.
Der Minister verweist darauf, dass er eine Übertragung der personellen Zuständigkeit der Schulhorte an die Kommunen von vorn herein an Bedingungen geknüpft hatte: den Erhalt der Einheit von Schule und Hort, die volle Ausfinanzierung durch das Land und die Forderung, dass die betroffenen Erzieherinnen nicht schlechter gestellt werden dürfen. Am Ende der Verhandlungen habe sich gezeigt, dass das Thüringer Finanzministerium und die kommunalen Spitzenverbände sich nicht auf die Finanzierung der Zusatzkosten einer Kommunalisierung verständigen konnten. Dabei ging es unter anderem um Ausgleichszahlungen für die Altervorsorge der Beschäftigten in Höhe von 30 Millionen Euro und um die von den Kommunen geforderten Gelder für Verwaltungskosten. „Damit ist klar, dass die Bedingung einer auskömmlichen und transparenten Finanzierung im Moment nicht erfüllt werden kann“, so Matschie. Solange die Finanzierung der kommunalen Schulträger nicht stehe, gebe es keine Sicherheit für die Beschäftigten. „Deshalb habe ich entschieden, dass es im Moment nicht verantwortbar ist, die Zuständigkeit für das Hortpersonal landesweit an die kommunalen Schulträger zu übertragen.“
Genauso unverantwortbar wäre es nach Matschies Worten allerdings auch, die positive Entwicklung der Modellprojekte, an denen sich bereits 294 Grundschulen mit 42.000 Schülerinnen und Schülern beteiligen, abzubrechen. „Ich habe mit allen Partnern in der Koalition daher vereinbart, das Modellvorhaben mit neuen Schwerpunkten fortzuführen. Alle Schulträger, die bisher dabei waren, und natürlich auch alle, die neu dazu kommen wollen, haben die Chance mitzumachen.“ Dabei soll auf die vorliegenden durchweg positiven Erfahrungen aufgebaut werden. Gleichzeitig gehe es darum, gemeinsam mit allen Beteiligten nach langfristigen auskömmlichen Finanzierungswegen zu suchen. „Ich bin sicher, dass wir damit dem Thüringer Hortmodell, das ein Erfolgsmodell ist, eine gute Zukunft eröffnen“, so Matschie.
Gerd Schwinger
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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