https://www.lev-thueringen.de/wp-content/uploads/2016/03/2016-03-15-Schulhorte_Handout.pdf
Die Thüringer Landesregierung hat ent-schieden, die Verantwortung für die Thüringer Schulhorte wieder komplett zurück zum Land zu holen. Das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule läuft zum 31. Juli 2016 aus.
Das sorgt für einheitliche Bedingungen und Sicherheit bei Beschäftigten, Eltern und Schulträgern. Sie wissen nun, dass die pädagogische und organisatorische Einheit von Grundschule und Hort dauerhaft hergestellt ist. Das Thüringer Kabinett hat sich am 15.März 2016 abschließend mit der Zukunft der Thüringer Grundschulhorte befasst. Das Modellprojekt zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule wird beendet.
Was bedeutet das für die Qualität der Hortbetreuung?
Mit der Übernahme der Trägerschaft der Thüringer Grundschulhorte durch das Land sichern wir die pädagogische und organisatorische Einheit von Grundschule und Hort. Mit der Entscheidung stellt das Land die Gleichberechtigung unter allen Schulträgern her.
Das fördert den weiteren Ausbau der Ganztagsschule in Thüringen. Sobald die Überlei-tung geschehen ist, wird das Thüringer Bildungsministerium mit allen Partnern vor Ort einen Dialog darüber führen, wie ganztägige Angebote gestärkt und gemeinsam weiter ausgebaut werden können.
Welches Angebot erhalten die kommunalen Erzieherinnen und Erzieher?
Mit der Übernahme durch das Land findet das Nebeneinander von unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen und Tarifmodellen ein Ende. Für die Beschäftigten wird es ab dem 1. August 2016 eine einheitliche Tarifgestaltung geben.
Alle Erzieherinnen und Erzieher, die bisher bei den Kommunen beschäftigt sind, erhalten ein Vertragsangebot des Landes – und zwar zu ihren bisher geltenden individuellen Konditionen.
Ein Arbeitsangebot des Landes erhalten sowohl die Beschäftigten, die mit der Einführung des Modellvorhabens zu den kommunalen Trägern wechselten, als auch jene, die von den Kommunen in der Zwischenzeit neu eingestellt wurden.
Wie finanziert das Land die Veränderungen?
Im Landeshaushalt werden für die 1.090 derzeit bei den Kommunen beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher bis zu 700 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Insgesamt wächst die Zahl der Landesstellen in den Horten damit auf rund 2.000 Stellen für rund 2.900 Angestellte.
Die gefundene Lösung ist nicht teurer als die vorherige. Es werden am Finanzierungsumfang aber auch keine Abstriche gemacht. Wie auch bisher stellt das Land ca. 100 Millionen Euro im Jahr für die Schulhorte bereit.
Was ist der rechtliche Hintergrund für den Übergang?
Es handelt sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Das bedeutet, dass der Freistaat in sämtliche Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse der kommunalen Bediensteten eintritt. Bis Ende April 2016 sollen mit den kommunalen Trägern die entsprechenden Regelungen getroffen sein. Alle Erzieherinnen und Erzieher bekommen mit dem Vertragsangebot des Landes Sicherheit und eine gute Perspektive. So können sie ihre Erfahrungen bei der aktiven Gestaltung der Ganztagsbetreuung weiter einbringen.
Die Erzieherinnen und Erzieher aus dem Modellprojekt wechseln nicht als Berufsanfänger in den Landesdienst. Mit Hilfe des Betriebsübergangs sichern wir ihnen ihre bisher erreichten Konditionen. Auch diejenigen, die nicht über einen Fachabschluss als Erzieher oder Lehrperson verfügen, sollen eine gute Perspektive erhalten. Nachdem der Übergang stattgefunden hat, wird geprüft, wie diesen Angestellten Nachqualifikationen angeboten werden können.
Thüringens Bildungsministerin Birgit Klaubert:
„Das Land sichert die pädagogische und organisatorische Einheit von Grundschule und Hort. Damit werden wir dem weiteren Ausbau der Ganztagsschule in Thüringen einen wertvollen Impuls verleihen
Sobald die Überleitung geschehen ist, werden wir mit allen Partnern vor Ort in den Dialog darüber eintreten, wie wir ganztägige Angebote gemeinsam weiter ausgestalten.“