Die Zeit wird knapp. Am 6. März werden die Koalitionsfraktionen eine Auswertung der Anhörungsergebnisse vornehmen und 14 Tage später Änderungsanträge zum Entwurf des Schulgesetzes einbringen. Nicht mehr viel Zeit, um Elterninteressen nachdrücklich zu vertreten.
Im Gespräch mit Minister Helmut Holter haben wir unsere Positionen zur Absicherung des Unterrichts, der Qualität von Bildung, einer gelebten, nutzbringenden Mitwirkung und von sinnvoller Gestaltung gemeinsamen Unterrichts verdeutlicht. Neben Schulmindestgrößen und –Höchstzahlen nahm insbesondere das Themenspektrum gemeinsamer Unterricht/Inklusion einen breiten Diskussionsrahmen ein. Beide zeigen auf eindrückliche Weise, wie schwierig es ist, gravierende Änderung in bestehenden Beziehungssystemen vorzunehmen. Das geht nicht von heute auf morgen und will gut überlegt und vorbereitet sein. Bereits damit ist das Wesentliche gesagt. Als entwaffnend muss schon die Frage gelten, wie eine Lernortzuweisung im Interesse der Bildungspartner erfolgen soll, wenn einerseits keine Schule über die erforderlichen Ressourcen für die Gestaltung von gemeinsamen Unterricht verfügt und andererseits ein Förderzentrum für den oder die Schüler nicht mehr bereitsteht. Sowohl Eltern von Kindern mit Behinderungen als auch Eltern von Kindern ohne Behinderung zeigen aufgrund fehlender Rahmenbedingungen zunehmend Misstrauen bei der Gestaltung und Durchführung gemeinsamen Unterrichts. Es ist nicht verwunderlich, dass sich viele Betroffene dann beim Recht auf individuelle Förderung allein gelassen fühlen.
Einen emotional aufgeladenen Punkt des Gesprächs nahm die Qualität des Wirkens einiger Thüringer Schulämter ein. Ein Referent des TMBJS beschrieb es kürzlich so treffend: Es könne nicht sein, dass man sich erst an das Ministerium wenden müsse, um Verwaltungshandeln auszulösen, für das ein Schulamt zuständig ist. Offensichtlich öffnet sich da eine weitere Baustelle. Wir bleiben dran.
Wie gewohnt haben wir vor dem Ministertermin über die Kreiselternvertretung die Sorgen, Probleme und Anregungen aus den einzelnen Schulen abgefragt und möchten uns an dieser Stelle bei allen Schulelternsprecher/-innen, die unser Treffen mit Fragen aus dem Schulalltag bereichert haben, bedanken. Die Antworten werden wir an die entsprechenden Elternvertreter weiterleiten.
Als Mitwirkungsgremium sind wir auf die Zuarbeit aus der Elternvertreterbasis angewiesen und sind bemüht, alle interessierten Elternvertreter an Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozessen zu aktuellen Themen der Bildungspolitik zu beteiligen und so Partizipation zu leben. Deshalb möchten wir Sie weiterhin ermutigen, mit Ihrem Kreiseltern- und Landeselternsprecher_in in Kontakt zu treten. Nur wenn wir gut vernetzt sind, können wir demokratische Prozesse gemeinsam gestalten. \lsd