Lehrer, Eltern, Landkreise und Pflegeexperten lehnen Entwurf für inklusives Schulgesetz ab

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Gemeinsame Pressekonferenz von tlv thüringer lehrerverband, LEV Landeselternvertretung, Thüringer Landkreistag und LIGA der Freie Wohlfahrtspflege in Thüringen  

Erfurt, 30.01.2017 – Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz haben die führenden Vertreter der Landeselternvertretung Thüringen (LEV), des Thüringer Landkreistags, der LIGA für Freie Wohlfahrtspflege in Thüringen und des tlv thüringer lehrerverband den Entwurf für ein inklusives Schulgesetz abgelehnt. Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass zunächst die entsprechenden Bedingungen geschaffen werden müssen, ehe die Inklusion zum Nutzen aller umgesetzt werden kann.

Anlass für die Pressekonferenz war die Aufforderung von Kultusministerin Dr. Klaubert an alle Beteiligten, bis Mitte Januar eine Stellungnahme zu der im November 2016 vorgelegten Arbeitsfassung zum Schwerpunktbereich Inklusion im Rahmen der Neufassung des Thüringer Schulgesetzes einzureichen. Geplant war, im Januar 2017 einen entsprechenden Referentenentwurf zu erarbeiten.

„Wir sind froh und dankbar für das heutige gemeinsame Statement“, so der tlvLandesvorsitzende Rolf Busch. „Denn diese Veranstaltung zeigt eines ganz deutlich: So unterschiedlich die Interessen auch sind, keiner der Beteiligten ist mit dem vorgelegten Entwurf für ein inklusives Schulgesetz einverstanden. Es muss noch richtig viel passieren, bevor Thüringen so weit ist. Einzeln versuchen wir teilweise schon seit Monaten, das Kultusministerium zu überzeugen. Vielleicht gelingt uns dies nun mit dieser Allianz aus allen Interessengruppen.“

LEV: Uneingeschränktes Entscheidungsrecht für die Eltern

Für die Landeselternvertretung ist der entscheidende Kritikpunkt die Beschneidung der Entscheidungsrechte der Eltern. Wie der Vorsitzende Stefan Nüßle betont, kennen die Eltern ihr Kind schon lange vor dem Schulbesuch und sind daher am besten in der Lage, die Entscheidung über den geeigneten Schulweg im Interesse des Kindes zu treffen. „Unabdingbare Voraussetzungen für die Akzeptanz eines inklusiven Schulgesetzes sind die Anerkennung des uneingeschränkten Elternwillens und die Beachtung des Kindeswohls“, so Nüßle in seiner Stellungnahme. Die Konsequenz daraus sei der Erhalt der Förderzentren als dauerhafte Beschulungsorte für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, denn nur so bestünde ein echtes Wahlrecht für die Eltern.

LIGA: Förderzentren als Beschulungsorte erhalten, frühere Diagnostik

Die Zukunft der Förderzentren liegt auch den Pflegeexperten besonders am Herzen. „Die LIGA-Verbände stehen selbstverständlich hinter der Zielstellung, ein inklusives Schulsystem in Thüringen zu entwickeln.“, so Eberhard Grüneberg, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland und stellvertretender Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen. „Aber es muss mit Augenmaß vorgegangen werden. Wir müssen uns auf einen längerfristigen Prozess einstellen, der die ganze Gesellschaft betrifft. Wir brauchen ein planvolles und koordiniertes Vorgehen, in das vorhandene Formen sonderpädagogischer Förderung einbezogen und weiterentwickelt werden müssen.“ Eine wichtige Rolle spielt nach Einschätzung der LIGA, dass Förderschulen und Förderzentren als Schulform und Bildungsort in allen Regionen Thüringens weiter vorgehalten werden.   

Darüber hinaus fordert Grüneberg, dass die Begutachtung der Kinder früher erfolgt als in der jetzigen Arbeitsfassung vorgesehen: Die Diagnostik dürfe weder erst nach der Schuleingangsphase, noch allein durch den diagnostischen Dienst der Schulämter durchgeführt werden.

Landkreistag: Kostenfrage klären, Mitspracherecht für Schulträger

Der Thüringer Landkreistag erteilt in seiner Stellungnahme der vorliegenden Arbeitsfassung eine klare Absage. Ein wichtiges Argument sei die ungeklärte Kostenfrage. „Wir erwarten, dass das Land die Kosten der Inklusion ermittelt und zu 100% finanziert“, heißt es in der Stellungnahme, und weiter: „Inklusion funktioniert nur, wenn die Schulen über personelle, sächliche und räumliche Rahmenbedingungen für diese Aufgabe verfügen und das Land die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellt.“ Außerdem fordert der Landkreistag ein umfassendes Mitspracherecht für Landkreise als Schulträger. Dieses soll bis hin zu der Frage gewährt werden, ob ein einzelner Schüler inklusiv beschult wird oder nicht: „Der Schulträger muss das Einvernehmen versagen können, wenn die sächlichen und räumlichen Bedingungen an den gemeinsamen Unterricht nicht bestehen und derzeit nicht geschaffen werden können.“ 

Der Landkreistag tritt für den Bestand unserer Förderschullandschaft ein und fordert die Einrichtung von Schwerpunktschulen.

tlv: Mehr Lehrer, konsequente Doppelbesetzung in Schule und Hort

Für den tlv thüringer lehrerverband stehen vor allem personelle Fragen im Mittelpunkt der Diskussion. Dazu der Landesvorsitzende Rolf Busch: „Neben allen bereits angesprochenen Problemen wie der mangelhaften Ausstattung und dem Bedarf am Erhalt der Förderzentren als Beschulungsorte sehen wir den Lehrermangel als große Gefahr für eine gelingende Inklusion.“ Ohne eine konsequente Doppelbesetzung mit sonderpädagogischen Fachkräften in allen inklusiven Klassen und Hortgruppen sei diese wichtige Aufgabe nicht zu bewältigen. Dafür, so Busch, müssten über den aufgrund von Altersabgängen ohnehin bestehende Bedarf mindestens 600 weitere Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung eingestellt werden.